Generalversammlung
Das oberste Organ der nexMart Schweiz AG besitzt unentziehbare Rechte.
Die Aktionärsversammlung findet jeweils am letzten Freitag im Oktober am Sitz der nexMart Schweiz AG statt.
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Die ordentliche Generalversammlung findet jeweils gesetzeskonform innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Der Aktionärsversammlung kommen folgende, unübertragbare Aufgaben zu:
- Festsetzung und Abänderung der Statuten
- Wahl und Abberufung der VR-Mitglieder und der Revisionsstelle
- Genehmigung des Jahresberichtes
- Genehmigung der Jahresrechnung sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und allfällige Dividendenzahlung
- Entlastung der VR-Mitglieder
- Beschlussfassung über Gegenstände, die durch Gesetz oder Statuten der GV vorbehalten sind.