Die 16. ordentliche Generalversammlung der nexMart Schweiz AG wurde im digitalen Format unter Anwendung der COVID-19-Verordnung 2 Art. 6a des schweizerischen Bundesrates Ende Oktober 2020 gesetzeskonform durchgeführt. Der Verwaltungsrat ermöglichte in der Umsetzung den Aktionären die digitale Stimmabgabe in der Periode vom 12. Oktober 2020 bis 23. Oktober 2020, und am Ende lässt sich eine «digitale Aktienpräsenz» in der Höhe von 90% des Aktienkapitals registrieren. Die effektiven Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäfte der nexMart Schweiz AG lassen sich mit einer erhöhten Nachfrage nach E-Business-Dienstleistungen und vorgezogenen E-Commerce-Projekten positiv zusammenfassen.
Mehr lesen