Generalversammlung 2022:
Zweite Dividendenzahlung genehmigt!

I Allgemein

Die 18. ordentliche Generalversammlung der nexMart Schweiz AG wurde erneut und damit zum dritten Mal infolge in digitalem Format gesetzeskonform durchgeführt. Der Verwaltungsrat ermöglichte in der Umsetzung den 23 Aktionären die digitale Stimmabgabe wie im Vorjahr in einem vorgegebenen Zeitfenster und damit vom 10. Oktober 2022, 08:00 Uhr, bis 21. Oktober 2022, 18:00 Uhr, und am Ende lässt sich eine «digitale Aktienpräsenz» in der seltenen Höhe von 100% des Aktienkapitals registrieren.


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Bereits zum dritten Mal in der nexmart-Geschichte hatte der Verwaltungsratspräsident, Stephan Büsser, als Vorsitzender der nexMart Schweiz AG die Generalversammlung in «digitaler Form» einberufen. Insgesamt haben alle Aktionäre die Möglichkeit der digitalen Abstimmung genutzt. Die Teilnehmer-quote beträgt damit neu seltene 100%!
«Die grosse Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrates und die Tatsache, dass alle Aktionäre die digitale Abstimmung vorgenommen haben, darf als grosser Vertrauens-beweis der Aktionäre in den Verwaltungsrat gewertet werden!» , meint der Verwaltungsratspräsident, Stephan Büsser.

GV 2022 nexMart Schweiz AG: Zweite Dividendenzahlung genehmigt!
Die diesjährige Generalversammlung wurde am Freitag, den 28. Oktober 2022 durchgeführt, wobei die Aktionäre nicht physisch teilnehmen konnten. Der Verwaltungsratspräsident, Stephan Büsser, konnte als Vorsitzender nach der formellen Konstituierung der Generalversammlung mit grosser Freude feststellen, dass 100% des Aktienkapitals an der digitalen Generalversammlung vertreten waren und alle Anträge vonseiten des Verwaltungsrates eine einstimmige oder mit grosser Mehrheit überwältigende Zustimmung durch die Aktionäre erfahren haben. Die Aktionäre genehmigten sodann den 36-seitigen informativen Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und auch die Verwendung des Bilanzgewinnes in der vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Form, wobei zum zweiten Mal die Genehmigung einer Dividende von 300 CHF pro Aktie beantragt wurde.

Dividende genehmigt
Mit der Genehmigung einer Dividendenzahlung in der Höhe von 3% des Nominalwertes eines Anteilsscheines werden die Aktionäre nun zum zweiten Mal infolge am unternehmerischen Erfolg beteiligt. Der Bilanzgewinn 2021/2022 in der Höhe von CHF 118 072.08 wurde antragsgemäss verwendet: 15 000 CHF wurden den gesetzlichen Gewinnreserven zugeschlagen und nach Genehmigung der Dividendenzahlung durch die Aktionäre in der Höhe von 90 000 CHF wurden die verbleibenden CHF 13 072.08 auf die neue nexmart-Rechnung 2022/2023 vorgetragen.

Der Verwaltungsrat betrachtet die Möglichkeit einer zweiten Dividendenzahlung infolge für die Aktionäre der nexMart Schweiz AG als ein wichtiges starkes Momentum, welches im Sinne der angestrebten finanziellen Nachhaltigkeit in den kommenden Geschäftsperioden in Relation zum jeweils erzielten Geschäftserfolg aufrechterhalten werden soll.

Décharge erteilt
Die Aktionäre der digitalen Generalversammlung 2022 haben dem Führungsgremium der nexMart Schweiz AG mit der Déchargeerteilung, so der Verwaltungsratspräsident, Stephan Büsser, erneut das Vertrauen an die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgesprochen.

GV 2023: physisches Format
Im Rahmen einer digital durchgeführten Kurzumfrage bei den 23 Aktionären der nexMart Schweiz AG per Anfang 2022 wird die nexmart-Generalversammlung inskünftig im wechselseitigen Rhythmus durchgeführt. Mit anderen Worten: In einem Wahljahr wird die Generalversammlung mit physischer Teilnahme der Aktionäre erfolgen und im darauffolgenden Jahr dann wiederum im digitalen Format abgehalten. Das kommende Geschäftsjahr 2022/2023 ist für die nexMart Schweiz AG ein Wahljahr.

Der Verwaltungsrat der nexMart Schweiz AG hat an seiner Sitzung per Mitte Juni 2022 einstimmig entschieden, entsprechend in den «Wahljahren», welche jeweils in den ungeraden Kalenderjahren stattfinden, eine physische Generalversammlung abzuhalten.

 

 

Die 19. ordentliche Generalversammlung 2023 vom Freitag, den 27. Oktober 2023 findet also im Grossraum Zürich physisch und damit im Beisein aller anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre statt.